Lâ ilâhâ illâ Âllâh
  Hadithe
 

Ein Hadith stellt die Überlieferung der Sunna in Wort und Schrift dar. Als Überlieferer des Hadith kommen lediglich drei Gruppen in Frage: 

1. die Sahaba (die unmittelbaren Gefährten des Propheten

2. die Tabi'un (erste Generation nach den Sahaba)

3. die Tabi'ut-Tabi'in (zweite Generation nach den Sahaba)

Keine andere Generation wird als Überlieferer von Hadithen akzeptiert, denn der Prophet sagte: „Ich lege euch ans Herz, euch an meine Gefährten zu wenden, dann an diejenigen die nach ihnen kommen, und dann an diejenigen, die nach ihnen kommen. Dann verbreiten sich die Lügen.“ (Ahmad, Tirmithi)

Entscheidend ist aber die Tatsache, dass die Hadithe im Zeitalter von Buchari, Muslim und anderen Sunan (bekannte Hadithsammlungen) schriftlich fixiert wurden. Der Zeitpunkt entspricht der Generation der Tabi'ut-Tabi'in, also der zweiten Generation nach den Sahaba. Mit der schriftlichen Fixierung war das Zeitalter der mündlichen Überlieferung von Hadithen beendet. 

Es entstand eine hoch entwickelte Hadithwissenschaft, in der unter anderem die Autobiographien eines jeden Überlieferers von Hadithen gründlich studiert wurden. Eine Ausnahme stellten lediglich die direkten Überlieferungen der Sahaba dar. Aufgrund der zahlreichen Anerkennungen in Qur'an und Sunna wurde bei ihnen weder die Person untersucht, noch eine inhaltliche Überprüfung durchgenommen. 
Die Kriterien dieser Wissenschaft waren so hoch ausgelegt, dass wir, angewendet auf die heutige Bibel, jeden einzelnen Bibel- und Thoravers ablehnen müssten, weil die Authentizität nicht gewährleistet ist.

Nach der Überlieferkette unterteilt man die Hadithe in drei Kategorien: 

1. Mutawatir Hadith(der absolut authentische Hadith)

2. Maschhur Hadith (der berühmte Hadith)

3. Khabar Ahaad Hadith (die Überlieferung eines Einzelnen)

1. Mutawatir Hadith(der absolut authentische Hadith)

Der Mutawatir Hadith muss vom Propheten an die Sahaba, von den Sahaba an die „erste Generation nach den Sahaba“, von dieser an die „zweite Generation nach den Sahaba“ lückenlos überliefert werden. 

Sie müssen gemäß Definition der Rechtswissenschaftler von einer Gruppe überliefert werden, deren Anzahl ausreicht, die Unumstößlichkeit dieser Botschaft abzusichern. Die Größe der Gruppe wurde nicht definiert, weil nicht die Anzahl der Überlieferer, sondern einzig und allein ihre Glaubwürdigkeit, sprich die Authentizität ausschlaggebend ist. Entscheidend ist also, dass eine bestimmte Anzahl von Personen, unabhängig voneinander diesen Hadith in gleicher Weise überliefert hat und dass dadurch eine mögliche Absprache, wissentlich die Unwahrheit weiterzuvermitteln, ausgeschlossen werden kann. Ferner darf ein Hadith Mutawatir nur auf audiovisueller Wahrnehmung und nicht auf Auswertungen und Schlussfolgerungen basieren. 

Da durch die Kriterien der Hadithwissenschaft die Authentizität der Mutawatir Hadithe eindeutig und ohne Zweifel belegt wird, steuern sie inhaltlich der Aqida, dem islamischen Glaubensbekenntnis bei und werden in der Schari'a gänzlich berücksichtigt. Die fünf Gebete, die Anzahl der Raka'at, die Art und Weise des Betens, des Fastens und der Pilgerfahrt sind z.B. Mutawatir (absolut authentisch) überliefert. 

2. Maschhur Hadith (der berühmte Hadith)

Der Maschhur Hadith wurde von den Sahaba an die „erste Generation nach den Sahaba“, von dieser an die „zweite Generation nach den Sahaba“ lückenlos überliefert. Nur in einer Überlieferkette ist der Hadith absolut authentisch (mutawatir) überliefert, und zwar von den Sahaba an die erste Generation nach den Sahaba. In den übrigen Überlieferketten reicht die Anzahl der Sahaba nicht aus, um diesen Hadith als Mutawatir einzustufen. Der Maschhur Hadith lässt also geringe Zweifel zu und steuert daher aus folgenden zwei Gründen nicht zur Aqida bei: 

1. Sämtliche Elemente, die zur Ausbildung der Aqida, der islamischen Grundüberzeugung, beitragen, müssen absolut authentisch sein. Hier darf sich nicht der kleinste Zweifel einschleichen. 

2. In Fragen der Aqida sind nicht die Aussagen der Sahaba, sondern die des Propheten ausschlaggebend. 

Trotzdem erreicht der Maschhur Hadith eine höhere Einstufung als der Khabar Ahaad Hadith, weil der Maschhur Hadith bereits zur Zeit der Sahaba und der ersten Generation nach den Sahaba bekannt war, während der Khabar Ahaad Hadith erst in der zweiten Generation nach den Sahaba bekannt wurde. 

3. Khabar Ahaad Hadith (die Überlieferung eines Einzelnen)

Die Hadithe der Khabar Ahaad wurden in keiner der drei Generationen von einer Personenzahl überliefert, die ausreichen würde, um den Hadith als mutawatir einzustufen. Sie gelten nicht als unumstößliche Tatsachen und machen den größten Teil der Hadithe aus. Es existieren bestimmte Bedingungen, um sie als Bestandteil der islamischen Rechtslehre, der Schari'a, zählen zu können: 

a.) Die Überlieferung muss den Bedingungen der islamischen Rechtslehre entsprechen. So achtet man unter anderem genauestens auf die Frömmigkeit und sprachliche Gewandtheit der überliefernden Person. 

b.) Keine höher eingestufte Überlieferung (Quran, Hadith Mutawatir, Hadith Maschhur) darf im Widerspruch zum überlieferten Hadith stehen. 

Sind die Bedingungen erfüllt, können sie für die Gesetze aus der Schari'a hinzugezogen werden. Historisch kann dies durch die Tatsache belegt werden, dass der Prophet einzelne Sahaba mit der Da'wa, dem Aufruf zum Islam, beauftragte. Sie wurden in die verschiedensten Regionen geschickt und hatten die Aufgabe, die Menschen in den Gesetzen des Islam zu unterrichten. So ist z.B. die Entsendung des Muath Ibn Dschabal in den Jemen ein Beweis dafür, dass die Botschaften einzelner Personen (Khabar Ahaad) ausreichen, um sie in die Gesetze der Schari'a miteinzubeziehen. Wäre dem nicht so, hätte der Prophet statt der Einzelpersonen ganze Gruppen entsandt. 

Es besteht ein Konsens unter den Gefährten darüber, dass Botschaften einzelner Personen für die Gesetzgebung der Schari'a hinzugezogen werden können. So berichtete der vierte Kalif des Islam, Hz. Ali: „ Wenn ich vom Propheten einen Hadith hörte, so hat mir Allah gemäß seinem Willen damit genutzt. Wenn jemand anderes mir einen Hadith herantrug, so ließ ich denjenigen schwören und glaubte ihm seine Überlieferung“ 

Einen weiteren Beleg bietet uns die Handlung der Muslime in Quba, einem Vorort von Mekka. Als diese durch eine Einzelperson von der neuen Gebetsrichtung (Mekka statt Jerusalem) unterrichtet wurden, änderten sie sofort ihre Gebetsrichtung in Richtung der Kaaba in Mekka. Zahlreiche andere Beispiele bestätigen uns die Verpflichtung, Khabar Ahaad Hadithe in die islamische Gesetzgebung einzubeziehen. 

Kategorien der Khabar Ahaad 

Sämtliche Hadithe aus den Khabar Ahaad können in drei Hauptkategorien eingeteilt werden, unter denen wiederum zahlreiche Unterkategorien existieren. Zur Vereinfachung werden wir uns mit den Hauptkategorien begnügen. 

1. Sahih (richtig) Hadith

2. Hassan (guter) Hadith

3. Dha'ief (schwacher) Hadith

1. Kriterien des Sahih (richtig) Hadith

Ein Hadith ist „sahih“, wenn seine Weitergabe ununterbrochen von einer frommen, sprachlich begabten Person über eine fromme, sprachlich begabte Person garantiert ist, unter der Bedingung, dass diese Person nicht normwidrig handelt oder schwach argumentiert. Zu den Ausschlusskriterien zählen unter anderem: 

- die Situation des Überlieferers kann nicht sicher rekonstruiert werden oder ist unbekannt 

- der Überlieferer ist blind oder hat eine andere physische oder psychische Erkrankung 

- der Überlieferer hat kein gutes Erinnerungsvermögen 

Das Vorhandensein auch nur einer der Ausschlusskriterien, von denen nur ein paar aufgezählt wurden, schließt aus, dass ein Hadith als „sahih“ kategorisiert wird. Erfüllt ein Hadith jedoch alle Bedingungen, kann er in den Hadith-Werken der Gelehrten nachgelesen werden. Die Bekanntesten Werke sind das „Sahih Buchari“ und das „Sahih Muslim“.  

2. Hassan (guter) Hadith

Hier sind Quelle und Überlieferer bekannt. Der Hassan-Hadith wird als glaubhaft eingestuft und daher genauso zu Rechtsfragen herangezogen wie der Sahih-Hadith. So finden sich in den Büchern der Rechtsgelehrten ausschließlich Hassan-Hadithe. 

3. Dha'ief (schwacher) Hadith

Jeder Hadith, der nicht den Bedingungen des Sahih-Hadith und des Hassan-Hadith entspricht, wird zu den Dha'ief-Hadithen gezählt. D.h. dass entweder der Überlieferer nicht bekannt ist oder falls vorhanden, seine Glaubwürdigkeit und Frömmigkeit nicht belegt sind. Diese Art von Hadithen wird weder zu Rechtsurteilen noch zu Gesetzesableitungen herangezogen. 

 
   
 
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