Lâ ilâhâ illâ Âllâh
  Das Kopftuch im Islam
 
Im Namen Allahs, des Allerbarmers, des Barmherzigen

Das „Kopftuch“

In Deutschland wird oft und gern über das Tragen des Kopftuches der muslimischen
Frau diskutiert, wobei jedoch vergessen wird, dass das Kopftuch an sich nicht der Islam ist.
Im Zuge solcher Diskussionen wird dieses kleine Stück Stoff zum Symbol der Frauenunterdrückung
und gleichbedeutend damit zum Symbol der (natürlich schlechten) Religion Islam hochstilisiert. Es ist jedoch lediglich ein Detail dieser Glaubenslehre und wird von den Frauen, die es tragen, weder als Mittel der Unterdrückung noch als Ausdruck ihrer politischen Gesinnung betrachtet. Vielmehr ist es
die Verdeutlichung und Veranschaulichung ihrer Gläubigkeit und ihrer Liebe zu Gott, dem allmächtigen Schöpfer. Hinzuzufügen ist, dass der Qur’an aus mehr als 6.000 Versen besteht, von denen nur drei die Verhüllung der Frau behandeln.
 
Leider kommen bei öffentlich geführten Diskussionen zu diesem Thema im Regelfall Nichtmuslime oder allenfalls Muslime, die ihre Religion nicht praktizieren, zu Wort. Diese vertreten eine Meinung, die von den Ansichten der breiten Masse der Muslime sowie von den Lehren der orthodoxen Gelehrten des Islams vollständig abweicht. In den seltensten Fällen wird ein praktizierender Muslim,
der authentisches islamisches Wissen besitzt, hinzugezogen, wobei dieser dann zumeist tief
greifende islamwissenschaftliche Fragen innerhalb weniger Minuten beantworten soll.
 
Dabei ist es zunächst einmal wichtig, die Grundlagen des Islams zu vermitteln, dann auf diesem Basiswissen aufzubauen und sich so der Detailfrage „Kopftuch“ anzunähern. Es ist schließlich auch einleuchtend, dass jemand, der noch nicht einmal das kleine Einmaleins beherrscht, nicht in höherer Mathematik unterrichtet werden kann. Ebenso wenig wird jemand, der von den grundlegenden
Gegebenheiten des Islams keine Ahnung hat, kein Verständnis für die Kleidungsvorschriften
dieser Religion aufbringen. Auch spielen hierbei die persönlichen Vorlieben, Vorurteile
und Denkweisen, die sich im Unterbewusstsein des Menschen verbergen, eine Rolle.
Durch diese wird die individuelle Wahrnehmung beeinflusst und es werden unterschiedliche
Prioritäten gesteckt. Dies führt dazu, dass manch einer die Beweise für das Verhüllungsgebot
der Frau sowie die dahinter stehenden Weisheiten und Tatsachen nicht er Das kennen kann und will. Um solche Vorurteile jedoch aus einer sachlichen Diskussion herauszuhalten, muss der Kopf des Gesprächspartners erst einmal geleert und für die Argumente des Islams geöffnet werden. In ein
umgedrehtes Glas kann bekanntlich auch kein Wasser eingefüllt werden und ebenso wenig in eines, das bereits gefüllt ist.
Nur ein leeres und geöffnetes Glas kann befüllt werden.

 
Ist das Kopftuch Pflicht im Islam?

Es ist im Islam sowohl für die Frau als auch für den Mann unbestreitbare Pflicht, bestimmte
Kleidungsvorschriften zu beachten.
Dies wird von allen islamischen Gelehrten übereinstimmend bestätigt und davon abweichende
Meinungen von Muslimen, die lediglich über ein unzureichendes Wissen verfügen und die ihre Religion selber nicht praktizieren, sind abzulehnen. Wer also tatsächlich nach einer Antwort auf die Frage, ob das Kopftuch für die muslimische Frau verpflichtend ist, sucht, sollte sich nicht an solche
Personen wenden, die die islamischen Gebote offensichtlich nicht befolgen. Auch sind so
genannte Orientalisten denkbar schlechte Ansprechpartner, da diese nicht dem Islam angehören
und infolgedessen auch nicht versuchen sollten, den Muslimen ihre Religion zu
erklären. Solche Personen können nicht religiöse Gebote außer Kraft setzen, die von den Muslimen und ihren Gelehrten seit über 1.400 Jahren anerkannt, respektiert und vor allem auch befolgt werden.
Im Gegensatz zum Christentum steht es im Islam den Gläubigen nicht zu, sich die ihnen passend
und angenehm erscheinenden Gebote herauszusuchen, diese zu praktizieren und alles andere außer Acht zu lassen.
Im Qur’an steht:
 
„Alif-Lam-Mim – Dieses Buch, an dem es keinen Zweifel gibt, ist eine Rechtleitung
für die Gottesfürchtigen, …“ (2:1-2)

Der Qur’an ist demzufolge eine Rechtleitung für die Gottesfürchtigen und er stammt vom
allmächtigen Gott, dem Schöpfer aller Dinge und Lebewesen, Demjenigen, Der am besten
über Seine Schöpfung Bescheid weiß. Aus diesem Grunde darf kein Mensch, basierend
auf seiner eigenen Meinung, die wiederum seinem beschränkten menschlichen Verstand
entspringt, etwas an Gottes Buch uminterpretieren oder es gar ändern. Denn Ihm allein gehört die unbeschränkte Weisheit und das unendliche Wissen über alles, während der Mensch lediglich Teil der Schöpfung ist und viele Dinge gar nicht begreifen kann.
Daher vertraut der Gläubige auf den allmächtigen Gott und hält Dessen Gebote ein, selbst
wenn er sie nicht versteht. Denn jede der gottgegebenen Vorschriften bringt entweder im Diesseits oder im Jenseits einen Nutzen mit sich, sei er offensichtlich oder verborgen, und ist es deshalb wert, befolgt zu werden.
Der Islam muss so akzeptiert werden, wie Allah ihn für die Menschen perfektioniert hat.
Wenn dem nicht so wäre, wäre die Offenbarung einer Rechtleitung mit ihren Ge- und Verboten überflüssig und unsinnig.
Der Mensch kann von sich aus nicht bestimmen, was gut und was schlecht ist; eine subjektive
Betrachtungsweise führt nicht zu einem zufriedenstellenden Ergebnis. Schließlich ist sich auch ein Kannibale sicher, das Richtige zu tun, wenn er andere Menschen verspeist.
 
„Diejenigen, die Allah und Seine Gesandten verleugnen und zwischen Allah und Seinen Gesandten einen Unterschied machen wollen und sagen: `Wir glauben an das eine und verleugnen das andere`,
und einen Weg dazwischen einschlagen wollen, das sind die wahren Ungläubigen. Und für die Ungläubigen haben wir schmachvolle Strafe bereitet.“ (4:150-151)
 
Im Folgenden zwei der (so genannten) Argumente gegen das Verhüllungsgebot:
 
1. Die Behauptung, die Vorschriften des Islams
seien veraltet. Dabei behält das, was Gott bestimmt hat, seine Gültigkeit bis zum Jüngsten Tag. Wäre ein Anpassung der Gebote an die so genannte „moderne Zeit“ notwendig, so hätte Gott es den Menschen mitgeteilt. Schließlich hat Er der Menschheit auch in früheren Zeiten neue Offenbarungsschriften gesandt. Dies ist die Sicht der Muslime und die allein ist ausschlaggebend im
Islam. Davon einmal abgesehen, kann die muslimische Frau von heute ebenso ein Kopftuch
tragen wie die muslimische Frau von vor 1.400 Jahren. Welche Änderungen sollten sich denn hinsichtlich ihres Kopfes ergeben haben? Sämtliche Ge- und Verbote, die zu Beginn des Islams praktiziert werden konnten, können auch heute noch praktiziert werden.
 
2. Die Behauptung, man könne die Aussagen des Qur’ans, der in einer „alten“ Sprache verfasst
sei, anders verstehen bzw. interpretieren. Mit welchem Recht sollte denn eine solche
Neuinterpretation durchgeführt werden? Und für wen? Sollte der Qur’an vielleicht solange
neu interpretiert werden, bis seine Aussagen in das westlich-materialistische Weltbild passen und die muslimische Frau ihr Kopftuch abnimmt? Wie weit sollte eine solche Neuinterpretation vorangetrieben werden und würde sie dann überhaupt noch Gottes Gebote widerspiegeln?

Eine deutliche Absage an eine solche Argumentation erteilt folgender
Vers im Qur’an:
 
„Heute habe Ich euch eure Religion vervollkommnet und Meine Gunst an euch vollendet, und Ich bin mit dem Islam als Religion für euch zufrieden. …“ (5:3)
 
Diesem Vers ist eindeutig zu entnehmen, dass die Religion perfekt ist, da sie von Allah vervollkommnet wurde. Kein Mensch hat demzufolge das Recht, etwas an dieser perfekten
Religion zu ändern, denn Gott weiß es besser als Seine Schöpfung. Eine Änderung der göttlichen Vorschriften mit absurden Argumenten (wie z. B., dass der Verzehr von Schweinefleisch zur damaligen Zeit nur verboten gewesen sei, weil es keine Kühlschränke gab) ist von jedem Menschen mit gesundem Verstand und reinem Herzen abzuweisen.
Wohin eine ständige Neuauslegung der heiligen Schriften führt, ist am Christentum zu erkennen.

Die Bibel ist unzählige Male verändert und neu gestaltet worden, so dass bei dem heute vorliegenden Buch nicht mehr von einer göttlich offenbarten Schrift gesprochen werden kann.
Um den Islam vor demselben Schicksal zu bewahren, ist es den Menschen verboten, eigene Interpretationen und Deutungen anzustellen.
Der Prophet Muhammad (Frieden und Segen seien auf ihm) sagte diesbezüglich, dass derjenige, der den Qur’an nach seiner eigenen Meinung interpretiert, selbst dann falsch liegt, wenn er eigentlich richtig interpretiert hat.
Die Auslegung des Qur’ans obliegt nur dem Propheten Muhammad (Frieden und Segen seien auf ihm) und sonst niemandem:
 
„Er ist es, Der unter den Schriftunkundigen einen Gesandten von ihnen hat erstehen
lassen, der ihnen Seine Zeichen verliest, sie läutert und sie das Buch und die Weisheit lehrt, …“ (62:2)
 
Jeder Muslim richtet sich daher nach dem Verständnis, das der Prophet Muhammad
(Frieden und Segen seien auf ihm) vom Qur’an besaß, bzw. nach dem seiner Gefährten.
Denn hätten diese Menschen etwas falsch gemacht, dann hätte der Gesandte Allahs
(Frieden und Segen seien auf ihm) ihnen widersprochen und sie berichtigt.
 
Interpretationsspielraum gibt es lediglich bei den Qur’anversen, die von wissenschaftlichen
Tatsachen sprechen und somit zur Zeit des Propheten Muhammad (Frieden und Segen
seien auf ihm) noch nicht verstanden werden konnten. Das jedoch sind dann keine Aussagen,
die heutzutage anders interpretiert werden als damals, sondern es sind Aussagen,
die in der heutigen Zeit und mit den gegenwärtigen Erkenntnissen erstmalig gedeutet werden konnten.
 
Oftmals wird den Muslimen mit Verweis auf die vier Rechtsschulen vorgeworfen, sie seien
sich selbst nicht über ihre Angelegenheiten einig. Doch diese auf vier bedeutende islamische
Gelehrte zurückgehenden Rechtsschulen unterscheiden sich lediglich in speziellen Detailfragen
und sind außerdem, was das Kopftuch anbelangt, einer Meinung, nämlich dass es verpflichtend ist.

Auch wenn es im Islam keinen Klerus gibt, der die Gesamtheit der Gläubigen leitet und führt, so gibt es doch Gelehrte, an die sich der Muslim in religiösen Fragen wenden kann und im Qur’an findet sich folgende Aussage:
 
„Oh, die ihr glaubt, gehorcht Allah und gehorcht dem Gesandten und den Befehlshabern unter euch! Wenn ihr miteinander über etwas streitet, dann bringt es vor Allah und Seinen Gesandten,
wenn ihr wirklich an Allah und den Jüngsten Tag glaubt.“ (4:59)
Hier wird Bezug genommen auf die Gelehrten des Islams, denen die Gläubigen folgen sollen.
Jeder der Gelehrten muss aber wiederum Bezug nehmen auf Qur’an und Sunnah, damit seine Meinung Anerkennung findet. Eine Meinung oder vielmehr Behauptung ohne Beweis aus diesen beiden islamischen Quellen wird nicht akzeptiert. Die Gelehrten des Islams werden also von den Gläubigen selbst immer wieder überprüft und beurteilt und besitzen nicht uneingeschränkte oder unanfechtbare Befehlsgewalt.

Daher sagte auch der Prophet Muhammad (Frieden und Segen seien auf ihm):
 
„Meine Ummah gelangt zu keinem Konsens, wenn es sich um einen Irrtum handelt.“
 
Dieser Hadith untermauert die übereinstimmende Meinung der Gelehrten bezüglich des
Kopftuches der Frau und beweist deren Richtigkeit.

 
Wird das Kopftuch explizit im Qur’an erwähnt?

Zunächst einmal ist die Aussage: „Das steht aber nicht im Qur’an“ eine Aussage, an der
grundsätzlich ein Mensch zu erkennen ist, der nichts über den Islam weiß. Denn es werden,
wie bereits oben erwähnt, für alle Fragen und Angelegenheiten immer beide islamischen
Quellen herangezogen, nämlich Qur’an und Sunnah. Eindeutig ist im Qur’an zu lesen:
 
„Wer dem Gesandten gehorcht, der gehorcht Allah, und wer sich abkehrt, - so haben Wir dich nicht als Hüter über sie entsandt.“ (4:80)
 
„Sag: Gehorcht Allah und gehorcht dem Gesandten. Doch wenn sie sich abkehren,
so liebt Allah die Ungläubigen nicht.“ (3:32)
 
Es ist demnach nicht möglich, sich ausschließlich an den Qur’an zu halten und die Sunnah außer Acht zu lassen. Behauptet jemand, dass dies möglich sei, so leugnet er Qur’an und Sunnah gleichzeitig.
Außerdem wird eine solche Person von Allah im Qur’an (siehe oben) als Ungläubiger beschrieben.
Die Sunnah umfasst alles, was der Prophet Muhammad (Frieden und Segen seien auf ihm) getan, gesagt oder was er erlaubt hat und auch sie ist Teil der Offenbarung und nicht seinen eigenen Gedanken und Vorstellungen entsprungen:
 
„und er redet nicht aus (eigener) Neigung. Es ist nur eine Offenbarung,
die eingegeben wird.“ (53:3-4)

 
Es gibt viele Angelegenheiten, die im Qur’an zwar nicht beschrieben werden, die aber dennoch religiöse Pflicht sind. Beispielsweise ist es dem Mann verboten Goldschmuck zu tragen, der Frau hingegen ist es erlaubt.
Auch die für den Mann verpflichtende Beschneidung geht nur aus der Sunnah hervor und ist nicht im Qur’an verzeichnet.
 
So gibt es auch authentische Überlieferungen des Propheten Muhammad (Frieden und Segen
seien auf ihm), aus denen hervorgeht, dass die damaligen Frauen sich zu verhüllen pflegten und diese Überlieferungen stehen ergänzend zu den entsprechenden Qur’anversen. Beispielhaft sollen hier die Berichte genannt werden, in denen der Prophet Muhammad (Frieden und Segen seien auf
ihm) den Frauen während der Pilgerfahrt das Tragen eines Gesichtsschleiers und das Tragen
von Handschuhen untersagte und in denen `Aisha (Allahs Wohlgefallen sei auf ihr) die sie begleitenden Frauen anwies, ihre Tücher (vom Kopf aus) vor das Gesicht zu ziehen, wenn Männer ihren Weg kreuzten. An diesen beiden Überlieferungen ist deutlich zu erkennen, dass es für die Frauen der Normalfall war sich zu bedecken. Weiterhin wies der Prophet (Frieden und Segen seien auf ihm) einen Mann an, einen bestimmten Anteil von mitgebrachtem Stoff als Schleier für seine
Frau zu verwenden und er (Frieden und Segen seien auf ihm) hob noch einmal hervor,
dass von ihrem Körper nichts zu sehen sein dürfe. Aus dem gleichen Grund geschah es auch, dass `Aisha (Allahs Wohlgefallen sei auf ihr) den zu dünnen Schleier einer Frau gegen einen dickeren austauschte.
 
Doch auch im Qur’an finden sich Beweise zu den die Frau betreffenden Kleidungsvorschriften:
 
„Und sag zu den gläubigen Frauen, sie sollen ihre Blicke senken und ihre Scham hüten, ihren Schmuck nicht offen zeigen, außer dem, was (sonst) sichtbar ist. Und sie sollen ihre Kopftücher auf den Brustschlitz ihres Gewandes schlagen und ihren Schmuck nicht offen zeigen, …“ (24:31)
Dieser Vers aus dem Qur’an muss so verstanden werden, wie ihn die ersten Muslime zur Zeit des Propheten Muhammad (Frieden und Segen seien auf ihm) verstanden haben.
Diese Vorgehensweise wurde weiter oben bereits eingehend erläutert. Die Behauptung, der Vers könnte anders verstanden werden als es die Muslime tun, ist aus diesem Grunde schlichtweg inakzeptabel. Selbst ohne Beachtung der Aussagen des Propheten Muhammad
(Frieden und Segen seien auf ihm) und nur mit dem reinem Menschenverstand kann die Behauptung, der Vers könne dahingehend interpretiert werden, dass die Frau ihren Busen bedecken soll, abgelehnt werden.
 
Denn zunächst einmal ergibt sich aus dem grammatikalischen Konstrukt dieses Verses im arabischen Originaltext ein direkter Befehl an die Frauen. Ein solcher Befehl wäre aber überflüssig, wenn es sich nicht um etwas Neues handeln würde, das die Frauen bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht praktiziert haben. Da die Frauen der damaligen Zeit jedoch nicht grundsätzlich mit freiem Oberkörper auf die Straße gingen, ist eine solche Interpretation völlig abwegig. Sie würde den
Sinn einer Offenbarung mit Geboten an die Menschen ad absurdum führen, wenn diese sich bereits vorher entsprechend verhielten.
 
Ebenso wäre es in Deutschland überflüssig, ein neues Gesetz einzuführen, durch das es den Menschen verboten wäre, nackt über die Straße zu spazieren, weil ein solches Verhalten
ohnehin unüblich ist. Alternativ bleibt nur die Interpretation der Muslime übrig, die von den nichtmuslimischen Interpreten ja auch nicht direkt abgestritten, sondern lediglich in Frage gestellt
wird.
 
Aus der muslimischen Erläuterung der Qur`anverse, die beispielsweise auf ibn `Abbas
(Allahs Wohlgefallen sei auf ihm), dem Cousin des Propheten (Frieden und Segen
seien auf ihm), zurückzuführen ist, geht hervor, dass die Frau sich mindestens so bedecken
muss, dass höchstens ihr Gesicht und ihre Hände unverhüllt bleiben. Weiterhin wurde von `Aisha (Allahs Wohlgefallen sei auf ihr), einer der Ehefrauen des Propheten Muhammad (Frieden und Segen seien auf ihm), überliefert, dass die Frauen der damaligen Muslime, als der oben genannte Vers offenbart wurde, sich ihre Köpfe sofort mit von ihren Unterkleidern abgetrennten Stoffstreifen
bedeckten.
 
Schon allein aus diesen Erklärungen geht eindeutig eine Pflicht zur Verhüllung der Frau
hervor, doch es gibt noch weitere Beweise:
 
„… Und wenn ihr sie um einen Gegenstand bittet, so bittet sie hinter einem Vorhang (Hijab).“ (33:53)
 
Auch hier wird wieder eine Missdeutung des Verses versucht, indem das Wort Hijab als
„eine gedachte Distanz, durch die Schutz entsteht“ übersetzt wird. Durch das Einsetzen
dieses Ausdrucks in den oben genannten Vers ergibt der jedoch keinen Sinn mehr. Die einzig richtige Deutung ist die von den zur Zeit der Offenbarung lebenden Frauen praktizierte
und durch den Propheten Muhammad (Frieden und Segen seien auf ihm) bestätigte.
Weiterhin steht im Qur’an:
 
„Oh Prophet, sag deinen Gattinnen und deinen Töchtern und den Frauen der Gläubigen, sie sollen etwas von ihrem Überwurf über sich herunterziehen.“ (33:59)
 
Das in diesem Vers verwendet Wort Jilbab ist nach Aussage der Gefährten des Propheten
Muhammad (Frieden und Segen seien auf ihm) ein Kleidungsstück, das die Frau von Kopf bis Fuß komplett bedeckt.
Laut dem Arabisch – Wörterbuch von Langenscheidt ist ein Jilbab ein Schleier oder
Vorhang und das Wort Khimar (das in Vers 24:31 verwendet wird) wird ebenfalls als
(Gesichts-) Schleier übersetzt.
 
Wie nun deutlich herausgestellt wurde, müssen zwingend beide Quellen ergänzend nebeneinander
betrachtet werden. Selbst wenn das Kopftuch nicht wortwörtlich im Qur’an erwähnt wird, so wird doch von der Verhüllung der Frau gesprochen und wie diese auszusehen hat, geht aus der Sunnah des Propheten Muhammad (Frieden und Segen seien auf ihm) hervor. Dies sind Beweise, die jeder
gläubige Muslim akzeptiert.

 
Die Arroganz des Westens

Die Diskussion über die Bekleidung der muslimischen Frau ist erst vor einigen Jahren
aufgekommen, bis zu diesem Zeitpunkt sind die islamischen Vorschriften nicht in Frage gestellt worden.
Die sich verbreitende Nacktheit der westlichen Frau soll sich nach deren Auffassung auch auf die muslimische Frau erstrecken und somit wird versucht, ihre religiöse Überzeugung in Zweifel zu ziehen und erst dadurch ist der Ruf nach einer Neuinterpretation des nun nicht mehr als zeitgemäß
geltenden Qur’ans laut geworden. Wie bereits ausführlich erläutert, gilt aber nicht das Verständnis
der westlichen Frau als Maßstab für den Qur’an und seine Bedeutung, sondern das Verständnis des Propheten Muhammad (Frieden und Segen seien auf ihm) und seiner Gefährten sowie deren Frauen.
 
Eine Diskussion unter dem häufig verwendeten Begriff „Leitkultur“ sollte grundsätzlich abgelehnt werden, da dieser immer eine Abwertung und Erniedrigung anderer Kulturen beinhaltet und somit nicht zu einem sachlichen Austausch führen kann. Resultierend aus solchen Schlagworten wird leider auch immer wieder die Forderung nach „Anpassung“ erhoben. Kann unter solchen Voraussetzungen tatsächlich noch von Religionsfreiheit und dem Schutz der persönlichen Rechte
des Individuums gesprochen werden? Sind Muslime in Deutschland und Europa tatsächlich
nur dann willkommen, wenn sie als Muslime gar nicht mehr zu erkennen sind?
Mit welchem Recht wird dann noch die viel gelobte „Freiheit“ des Westens hervorgehoben,
wenn diese Freiheit im Grunde genommen nur dann besteht, wenn Andersgläubige, Andersdenkende etc. sich der Masse anpassen oder ansonsten fortgejagt werden?
 
Auch Mitleid ist völlig unangebracht, denn die meisten muslimischen Frauen tragen ihr Kopftuch aus religiöser Überzeugung und mit Stolz. Möglicherweise können nicht-gläubige Frauen eine solche Liebe zu Gottes Geboten nicht nachvollziehen, doch gibt es sicherlich im Leben der überwiegenden Mehrheit der Menschen etwas, dem sie sich hingeben und für das sie gerne Schwierigkeiten in Kauf
nehmen und für das sie sich gerne anstrengen.
 
Warum steht der muslimischen Frau dieses Recht nicht zu?
Warum wird sie aufgrund eines Stück Stoffs für unterdrückt erklärt oder als dumm und ungebildet abgestempelt?
 
Beweist nicht vielmehr derjenige einen Mangel an Bildung und Intelligenz, der eine Frau aufgrund ihrer Kopfbedeckung aburteilt und glaubt, daraus ihre Bildung, ihre Denkfähigkeit und Klugheit – kurz ihren Charakter an sich sowie ihre familiäre Situation ableiten zu können? Der Verzicht auf das, was in europäischen Ländern als Freiheit betrachtet wird (wechselnde Geschlechtspartner,
Diskotheken, und Ähnliches) spielen im Leben einer gläubigen Frau keine Rolle und sie ist trotzdem oder gerade deshalb glücklich und zufrieden, selbst wenn eine nichtgläubige Frau dies vielleicht nicht nachvollziehen kann, denn sie hat einen völlig anderen Lebensstil und verfolgt andere Ziele.
Junge Mädchen, die eventuell keine Lust haben, ihr Kopftuch zu tragen, deren Eltern aber darauf bestehen?
Natürlich sollte das Mädchen von den islamischen Kleidungsvorschriften überzeugt sein und sie auf
ihrer Überzeugung basierend befolgen. Aber ebenso natürlich wünschen sich muslimische Eltern für ihr Kind das Beste.
Sie unterscheiden sich in dieser Angelegenheit nicht von anderen Eltern, die ihre Kinder vielleicht mit bester Absicht zu anderen Dingen, wie Turnen, Klavier spielen und Ähnlichem, zwingen.
 
Interessanterweise werden die Erziehungsmethoden solcher Eltern nicht in Frage gestellt,
obwohl manche extrem ausgeübte Sportart sogar Schäden an den Körpern der Kinder und Jugendlichen verursacht, wohingegen das Kopftuch lediglich ein Kleidungsstück ist, das dem Kind nicht schadet und das keine bleibenden Spuren hinterlässt.
 
Andere auf menschlichem Ermessen basierende Kleidungsvorschriften, wie z. B. Schuluniformen,
Arbeitskleidung, Krawatten- oder Rockzwang im Beruf, werden ebenfalls nicht in Frage gestellt – nur am Kopftuch der muslimischen Frau scheiden sich die Geister.
 
Der Begriff „Zwang“ sollte in diesem Zusammenhang also eher vorsichtig gebraucht werden,
wobei von einem tatsächlich aufgezwungenen Kopftuch ohnehin äußerst selten gesprochen werden kann.
Das Gegenteil jedoch ist häufig der Fall:
Mädchen und Frauen, die ihr Kopftuch gern tragen würden, werden von der Gesellschaft, von ihren Arbeitgebern und anderen gezwungen, darauf zu verzichten.
Diese Art von Zwang wird von der Öffentlichkeit jedoch nur zu gern toleriert.
Geht es hier also darum, die angeblich unterdrückten Frauen zu unterstützen und ihnen zu ihrem
Recht zu verhelfen, oder geht es vielmehr darum, die eigenen Meinungen und Vorstellungen um jeden Preis durchzusetzen– ohne Rücksicht auf andere?
 
Überraschenderweise werden bei dem Feldzug gegen das Kopftuch plötzlich sogar andere
Länder als Vorbilder herangezogen, die ansonsten als unzivilisiert und unterprivilegiert gelten.
Daran ist zu erkennen, dass denjenigen, die gegen die Rechte der muslimischen Frau hetzen, auch die abwegigsten Mittel recht sind, um ihren Willen durchzusetzen.
Letztendlich werden auch viele Vorschriften der Bibel von den heutigen Christen nicht praktiziert, dennoch haben sie weiterhin Bestand.
Die Religion kann eben nicht an ihren Anhängern und deren Verhalten gemessen
werden.
Abschließend lässt sich noch sagen, dass das Tragen des Kopftuches keine Provokation innerhalb
der europäischen Gesellschaft darstellen soll, es ist kein politisches Symbol oder Ähnliches, es ist eine religiöse Pflicht, die die muslimische Frau ihrem Schöpfer zuliebe erfüllt.

Daher muss sie auch nicht davon befreit werden und falls ihr jemand helfen möchte, dann kann er dies tun, indem er sie unterstützt und dazu beiträgt, dass sie ohne Einschränkungen in diesem demokratischen Land ihrer Religion nachgehen kann, wobei das Kopftuch ein Teil davon ist.
 
   
 
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