Lâ ilâhâ illâ Âllâh
  Der Stellenwert der Sunnah im Islam
 

Die Sunna als zweite Rechtsquelle des Islam, spielt in der islamischen Rechtssprechung eine große Bedeutung. Es kommt deshalb nicht von ungefähr, dass die Ulama', die islamischen Rechtsgelehrten, sich sehr eingehend mit ihr beschäftigten. Man legte größten Wert darauf und scheute keine Mühe, die Hadithe des Gesandten (s.) genau zu dokumentieren, einzugliedern, die Überlieferungsketten eingehend zu studieren, zu analysieren, um die richtigen, "starken" Hadithe von etwaigen zweifelhaften, "schwachen" oder gar erfundenen zu unterscheiden. Es entstand dadurch eine eigenständige Wissenschaft, die sogenannte Hadith-Wissenschaft (Ilm al Hadith), die heute ganze Bibliotheken füllt, mit spezialisierten Hadith-Gelehrten, die oftmals ihr ganzes Leben dafür aufwandten, die Hadithe des Gesandten Muhammad (s.) zu sammeln und zu gliedern.

Manchmal reisten sie tausende Kilometer weit, um einen einzigen Hadith direkt aus dem Munde des Überlieferers authentisch zu empfangen. Die bekanntesten Repräsentanten von ihnen sind Buchari, Muslim, Al-Tirmithi, Al-Nassai, Abu Dawud, Ibn-Maja, Imam Malik und Imam Ahmad Ibn Hanbal. Jeder von ihnen hat eine eigene Hadith-Sammlung erstellt, die mehrere Bände umfasst. Gemeinsam bilden diese Werke die Hauptquelle der Sunna, aus der die Gelehrten ihre Beweisführungen schöpfen. Jedoch beschränkt sich die Sunna nicht auf diese Werke allein. Neben ihnen stehen auch Werke anderer Hadith-Gelehrter, wie Al-Baihaqi, Al-Darami, Al-Daraqutni und Abu Hatem, die ebenfalls einen beachtlichen Beitrag zur Erhaltung der Sunna leisteten. Die Sira, der Lebensweg des Propheten (s.), ist darüber hinaus in eigenen Büchern, auf Basis authentischer Überlieferung, separat dokumentiert worden. Ein wichtiges Werk in diesem Bereich ist die Sira des Propheten von Ibn Hisham. 

In ihrer Gewissenhaftigkeit, richtige Hadithe von falschen oder schwachen zu unterscheiden, begnügten sich die Gelehrten nicht damit, den Hadith direkt aus dem Munde des Überlieferers zu hören. Vielmehr gingen sie genau der Person des Überlieferers und seinem Lebenswandel nach und akzeptierten die Hadithe nur von jenen Personen, die als rechtschaffen bekannt waren und über die notwendige Gedächtniskraft und Sprachbeherrschung verfügten, um den Hadith korrekt und verlässlich weiterzugeben. 

Unter den Gelehrten hat sich hier der Begriff des Adl (rechtschaffen) und Dabit (sprachlich den Wortlaut beherrschend) eingebürgert, um jene Überlieferer zu definieren, deren Hadithe als sahih (richtig) zu kategorisieren sind. Ein eigener Wissenschaftszweig entstand dabei, der sogenannte Ilm al Rijal (die Lehre der Überlieferer), in dem die Person des Überlieferers (Al-Rawi) beschrieben wird, seine persönlichen Daten wie Geburtsort und -datum, Sterbeort und -datum, Ort und Zeitspanne seines Wirkens sowie jene Personen, von denen er die Hadithe empfing und jene, an die er die Hadithe übermittelte, dokumentiert sind. Auch werden in eigenen Büchern alle Bedingungen behandelt, welche der Überlieferer zu erfüllen hat, um als annehmbar zu gelten. Diese "Lehre der Überlieferer" sucht ihresgleichen weltweit und ist in keiner anderen Kultur oder Zivilisation vorhanden. 

1. Die Bedeutung des Wortes Sunna 

Sunna bedeutet auf arabisch Weg. Im Islam hat dieses Wort jedoch durch den Propheten selbst eine eigene, neue Definition bekommen, die sich von der ursprünglichen sprachlichen Bedeutung unterscheidet. Diesen Vorgang der Übertragung der Bedeutung eines Begriffes von seiner sprachlichen zu einer neuen islam-rechtlichen Bedeutung nennt man Naql, wobei die neue Definition als Haqiqa shar'iyya ("rechtliche Wahrheit") bezeichnet wird. Solche Übertragungen gibt es im Islam viele. So haben die arabischen Wörter Salat, Saum, Zakat, Jihad und andere durch die Offenbarung eine neue Bedeutung bekommen, die sich von ihrer sprachlichen durchaus unterscheidet. Das Wort Zakat beispielsweise bedeutet sprachlich Vermehrung. Im Islam ist Zakat jedoch als die göttlich vorgeschriebene, prozentuell festgelegte Abgabe definiert, die man jährlich von bestimmten Gütern an bestimmte Personenkreise und für bestimmte Verwendungszwecke zu entrichten hat. Das Wort "Salat" bedeutet sprachlich generell das Bittgebet. Die islam-rechtliche Bedeutung von "Salat" ist jedoch das vorgeschriebene Gebet der Muslime nach einem bestimmten, festgelegten Bewegungsablauf. 

In gleicher Weise verhält es sich auch mit dem Wort "Sunna". Der Islam gab diesem Wort eine neue Bedeutung: nämlich das, was vom Propheten (s.) an Rede (Qaul), an Taten (Fi'l) und an stiller Zustimmung (Sukut) ausging.

Der Prophet (s.) sagte: "Ich habe euch etwas hinterlassen, wenn ihr daran festhaltet, werdet ihr nach mir nie in die Irre gehen: Allahs Buch und meine Sunna!" 

Als Sunna bezeichnet man in der Shari'a (islamische Rechtslehre) auch die empfohlenen Handlungen (Mandub) im Bereich der Ibadat (gottesdienliche Handlungen), die nicht verpflichtend sind. 

2. Auch die Sunna ist Offenbarung Allahs

Auch die Sunna ist göttliche Offenbarung und nicht vom Propheten "erfunden" worden. Vom Qur'an unterscheidet sie sich lediglich darin, dass der Qur'an in Sinn und Wortlaut von Allah, dem Erhabenen stammt, die Sunna hingegen nur im Sinn von Allah an den Propheten (s.) geoffenbart wurde und der Prophet (s.) diesen Sinn mit seinen eigenen Worten formulierte. Die Tatsache, dass die Sunna ebenfalls göttliche Offenbarung ist wurde durch viele Ayat des Qur'an und Hadithe des Propheten belegt. So sagt Allah (t.) in Sura Al-Najm 53, Aya 1-4 über den Propheten:

"Beim Stern, wenn er niederfällt! Euer Landsmann ist nicht fehlgeleitet und nicht im Irrtum. Und er spricht nicht aus (persönlicher) Neigung heraus. Es ist nichts anderes als eine Offenbarung, die offenbart wird!"  

Mit den Worten: "Und er spricht nicht aus Neigung heraus..." ist vorerst alles gemeint, was der Prophet ausspricht und nicht nur der Qur´an. Denn Allah (t.) verwendet hier das arabische Wort "yantiqu", was generell aussprechen bedeutet, also alles was im Munde zu Worten formuliert wird. Anders wäre es, wenn Allah das Wort "yaqra'u" (lesen) oder "yatlu" (rezitieren) verwendet hätte, was nur auf den Qur'an zutreffen würde. Das Wort "yantiqu" bedeutet jedoch alles, was der Prophet ausgesprochen hat, also den Qur'an und seine Hadithe. Gemäß den Gesetzen der Auslegung bleibt die allgemeine Bedeutung eines Wortes gültig, solange es keine Einschränkung durch einen anderen Offenbarungstext (im Qur'an oder in der Sunna) gibt. In unserem Fall gibt es so eine Einschränkung nicht. 

Im Gegenteil, zahlreiche andere Ayat und Hadithe unterstreichen die allgemeine Bedeutung dieses Wortes. 

So heißt es in Sura Al-Anbia' 21, Aya 45:

"Sprich: Ich warne euch nur mit der Offenbarung!"  

Nun steht fest, dass der Prophet uns in unzähligen Hadithen ebenfalls gewarnt hat. Da er uns gemäß der Aya nur durch Offenbarung warnt, müssen die Hadithe ebenfalls teil der Offenbarung sein. 

In Sura Al-Ahqaf 46, Aya 9 sagt Allah:

"Ich folge nichts außer dem, was mir an Offenbarung eingegeben wird, und bin nichts als ein deutlicher Warner!" 

Dies umfasst auch seine Aussprüche und seine Taten und schließt das Befolgen seiner eigenen Meinung, seines eigenen Gutdünkens zweifellos aus. Ein weiterer Beweis dafür, dass die Sunna Offenbarung ist, liegt in der Tatsache, dass die höchste Befehlsgewalt überhaupt diejenige Allahs, des Schöpfers, ist. Eine andere Befehlsgewalt kann ihr nicht einmal nahe kommen, geschweige denn, ihr ebenbürtig sein. Nun hat Allah, der Erhabene, die Befehlsgewalt des Propheten mit seiner eigenen gleichgesetzt und erklärt, dass der Gehorsam gegenüber dem Propheten dem Gehorsam gegenüber Allah entspricht. Das kann nur dann der Fall sein, wenn es sich bei der Sunna ebenfalls um Befehle Allahs, also um Offenbarung handelt. 

So heißt es in Sura Al-Nisa 4, Aya 80:

"Wer dem Gesandten gehorcht, der gehorcht Allah!" 

Da der Gehorsam gegenüber dem Propheten gemäß der Aya im Grunde ein Gehorsam gegenüber Allah ist, kann es sich bei der Sunna nur um Offenbarung handeln. Darüber hinaus hat uns Allah (t.) im Qur'an einige Pflichten auferlegt, wie z.B. die Pflicht des Betens, der Pilgerfahrt (Hajj) und des Fastens. Unter Androhung von Strafe hat er uns davor gewarnt, sie zu vernachlässigen. An keiner Stelle im Qur'an ist jedoch erwähnt, wie diese Pflichten zu erfüllen sind. Wenn Allah (t.) etwas von uns verlangt, so muss Er uns auch zeigen, wie Er es von uns vollbracht haben möchte. Das "wie" hat uns aber ausschließlich der Prophet in seiner Sunna verdeutlicht. Wenn wir nun annehmen, der Prophet hätte dies ohne göttliche Eingebung selbst erfunden, so würde das bedeuten, dass Allah von uns eine Tätigkeit verlangt, ohne sie uns zu erklären. Ein Widerspruch, der jeder Vernunft entgegensteht. Schon allein aus diesem Grund muss die Sunna göttliche Offenbarung sein.  

Auch etliche Hadithe des Gesandten bezeugen, dass seine Sunna ebenfalls Offenbarung ist. So hat der Gesandte (s.) erklärt: "Wahrlich, es ist mir das Buch und das Gleiche dazu gegeben worden! Wahrlich es ist mir der Qur'an und das Gleiche dazu gegeben worden!" (Ahmad). 

In einem anderen Hadith warnt uns der Prophet davor, einen Unterschied zwischen dem zu machen, was er verboten hat und was Allah verboten hat: "Beinahe verleugnet mich einer von euch, während er sich an seine Bank anlehnt, einen Hadith von mir hört und sagt: `Zwischen uns und euch steht Allahs Buch. Was wir darin an Erlaubtem finden, erlauben wir, und was wir darin an Verbotenem finden, verbieten wir.' Wahrlich, das, was der Gesandte Allahs verboten hat, ist gleich dem, was Allah verboten hat!" (Ahmad) 

Allerdings ist die Offenbarung auf Angelegenheiten der Gesetzgebung beschränkt und umfasst nicht andere Bereiche wie Technologie, Wissenschaft oder Tätigkeiten, die der Alltag erfordert. In diesen Bereichen ist der Prophet ein Mensch wie jeder andere auch. Seine Aussagen und Tätigkeiten sind hier kein Teil der Offenbarung. So hat der Prophet selbst erklärt: "Ihr wisst um die Angelegenheiten eurer Dunja besser Bescheid!"

Darüber hinaus hat Allah uns befohlen den Propheten in seinem Handeln nachzuahmen als er sagte:

"Es ist euch im Gesandten Allahs ein nachahmenswertes, schönes Beispiel gegeben worden, für diejenigen, die Allah und den Jüngsten Tag anstreben und Allahs oftmals gedenken!"(Sura Al-Ahzab 33, Aya 21) 

Dass die Befolgung des Beispiels des Propheten für uns eine Pflicht ist, geht schon aus der Ergänzung in der Aya hervor: "...für diejenigen die Allah und den Jüngsten Tag anstreben..."  

Das Anstreben Allahs und des Jüngsten Tages ist für jeden Muslim Pflicht, sonst landet er in der Hölle. Da Allah das Streben nach Ihm und nach dem Jüngsten Tag an die Befolgung des Beispiels des Propheten gebunden hat, ist die Befolgung dieses Beispiels ebenfalls zur Pflicht geworden. 

Auch hat Er uns befohlen, dem Propheten (s.) zu gehorchen:

"Ihr Gläubigen! Gehorcht Allah und gehorcht dem Gesandten und macht eure Werke (durch Ungehorsam) nicht zunichte!"
(Sura Muhammad 47, Aya 33)

"Bei deinem Herrn! Sie werden nicht eher gläubig sein, bis sie dich zum Richter erheben in allem, was unter ihnen strittig ist. Sie dann in ihrem Herzen keinen Zweifel über deinen Richtspruch hegen und sich vollends ergeben!" (Sura Al-Nisa' 4, Aya 65).

3. Der Prophet (s.) war kein Mujtahid  

Gemäß diesen Ausführungen ist es nicht zulässig, Aussagen des Propheten als Ijtihad (Rechtsableitung) zu bezeichnen. Dies würde nämlich bedeuten, dass uns der Prophet in seinen Hadithen nicht die Offenbarung, sondern sein eigenes Verständnis dazu mitteilte, was im offenen Gegensatz zu den zitierten Ayat und Hadithen steht. Der Prophet Muhammad (s.) ist Gesandter Allahs und kein Mujtahid (Gelehrter der islamische Rechtssprüche ableitet) gewesen und alles, was er an Gesetzgebung uns übermittelt hat, ist göttliche Offenbarung und entstammt nicht seinem Verstand. Außerdem ist der Ijtihad, da er dem Verständnis und der eigenen Meinung des Gelehrten unterliegt, fehlbar und kann auch zu falschen Schlüssen führen; so sagt der Prophet: "Wenn der Richter richtet, Ijtihad vollzieht und das Richtige trifft, bekommt er einen doppelten Lohn, und wenn er richtet, Ijtihad vollzieht und verfehlt, bekommt er den einfachen Lohn!"

Ließen wir zu, dass der Prophet Ijtihad vollzogen hat, so würde das bedeuten, dass ihm wie jedem anderen Menschen auch dabei Fehler unterlaufen könnten, eine Annahme, die seiner Eigenschaft als Verkünder widerspricht.

"Gesandter! Verkünde alles, was von deinem Herrn zu dir herabgesandt worden ist. Wenn du es nicht tust, so hast du Seine Botschaft nicht verkündet. Allah schützt dich vor den Menschen. Wahrlich, Allah leitet das Volk der Ungläubigen nicht recht!"(Sura Al-Ma'ida 5, Aya 67)  

An dieser Stelle muss auf einen Einwand eingegangen werden, der in diesem Zusammenhang gerne vorgebracht wird: Die Tatsache nämlich, dass der Prophet (s.) an manchen Stellen im Qur'an von Gott für eine Handlung gerügt worden ist. So heißt es in Sura Abasa 80, Aya 1-10:

"Er (der Prophet) runzelte die Stirn und wandte sich ab, (darüber unwillig) dass der Blinde zu ihm kam. Aber was weißt du, vielleicht will er sich (von seinen Taten) reinigen, oder sich mahnen lassen, sodass ihm die Mahnung nützt? Derjenige aber, der sich selbstherrlich abwendet, dem kommst du bereitwillig entgegen. Dich trifft es doch nicht, wenn er sich nicht reinigen will! Wenn dagegen einer voll guten Willens zu dir geeilt kommt, und dabei gottesfürchtig ist, dann kümmerst du dich nicht um ihn?"  

In Sura Al-Anfal 8, Aya 67 heißt es:

"Kein Prophet darf Kriegsgefangene nehmen, bis er nicht (den Gegner) im Land vollständig niedergekämpft hat! Ihr wollt die Glücksgüter des Diesseits, Allah jedoch will das Jenseits (für euch). Und Allah ist mächtig und weise!"

Mit diesen Ayat versuchen manche zu belegen, dass der Prophet sehr wohl aus seinem eigenen Verstand heraus in der Gesetzgebung Ijtihad vollzogen hat, mit dem Argument, dass er für diese Fehlentscheidungen von seinem Herrn ja gerügt worden sei. Nun, betrachtet man diese Ayat und ihre Aussagen genauer, so erkennt man, dass es dabei nicht um eine neue Gesetzgebung geht und es sich auch nicht um die Rüge für eine Fehlentscheidung handelt. Im ersten Fall, in Sura Abasa, wird der Prophet dafür gerügt, dass er sich vom Blinden, der zu ihm kam, um im Islam unterrichtet zu werden, abwendete, weil er gerade damit beschäftigt war, die Anführer von Quraish vom Islam zu überzeugen. Es war der Blinde Ibn Um Maktum, der zu ihm kam und ihn fragte: "O Gesandter Allahs, lehre mich von dem, was Allah dich gelehrt hat!" Da er blind war, merkte er offenbar nicht, dass der Prophet gerade mit einer angesehenen Person in einem vielversprechenden Gespräch stand. Als der Prophet ihm keine Antwort gab, bedrängte ihn der Blinde immer wieder mit seiner Frage bis er die Stirn runzelte und sich abwandte. 

Man erkennt, dass es hier nicht um eine neue Gesetzgebung geht, die der Prophet vollzogen hat, sondern um die Rüge für sein Verhalten. Auch kann nicht gesagt werden, dass sein Verhalten falsch war, denn der Prophet hat sowohl die Pflicht den Islam an Ungläubige zu verkünden, als auch die Aufgabe, die Muslime im Islam zu unterrichten.  

So heißt es in Sura Saba' 34, Aya 28:

"Und Wir haben dich (mit der Offenbarung) nur als Frohbotschafter und Warner für die gesamte Menschheit entsandt, doch die meisten Menschen wissen (es) nicht!", als Befehl zur Verkündung.

In Sura An-Nahl 16, Aya 44 sagt Allah:

"Und Wir haben die Ermahnung zu dir herabgesandt, auf dass du den Menschen erklärst, was zu ihnen herabgesandt wurde."
(Sura Al-Nahl 16, Aya 44)  

Der Qur'an, als umfassendes Buch Allahs, enthält zumeist allgemeine Regeln und generelle Richtlinien. Aufgabe der Sunna ist es nun - wie es Allah in der oben erwähnten Aya befohlen hat - diese allgemeinen Regeln und Richtlinien im Detail zu verdeutlichen, auszuführen und zu ergänzen. Zu allermeist hat jede Ausführung in der Sunna ihren Ursprung im Qur'an. In seltenen Fällen jedoch ist die Sunna mit einer neuen Gesetzgebung gekommen, die zu keiner Aya im Qur'an in Bezug steht.

Die erklärende Funktion der Sunna bezüglich des Qur'an kann in folgenden vier Punkten zusammengefasst werden:  

a) Die detaillierte Ausführung eines allgemeinen qur'anischen Befehls

So lautet beispielsweise der Befehl im Qur'an das Gebet betreffend:

"Und verrichtet das Gebet!" (Sura An-Nur 24, Aya 56), ohne im Detail auf die Art der Ausführung einzugehen. Form, Bedingungen, Dauer, und Zeitpunkt der Gebete wurden erst durch die Sunna erläutert. So hat uns der Prophet (s.) befohlen: "Betet, wie ihr mich beten gesehen habt!" Die Pilgerfahrt betreffend sagte der Gesandte: "Übernehmt von mir eure gottesdienlichen Handlungen!" Auch bezüglich der Zakat ist das qur'anische Gebot allgemein gehalten. Bedingungen, Prozentsatz und Art der Zakat ist erst durch die Sunna festgelegt worden. 

b) Die Exklusion aus einer umfassenden Aussage im Qur'an (Takhsis-ul-Am) 

So heißt es beispielsweise in Sura An-Nisa', Aya 11:

"Allah legt euch hinsichtlich eurer Kinder nahe: Dem Männlichen steht (bei der Erbschaft) gleichviel wie zwei Weiblichen zu!"

Dies ist eine umfassende Aussage (Am), die auf jeden vererbenden Vater und auf jedes erbende Kind zutrifft. Nun kam die Sunna und schränkte diese Aussage ein. Bezüglich des vererbenden Vaters wurde sie auf Nichtpropheten eingeschränkt, als der Prophet sagte: "Wir (die Propheten) werden nicht beerbt. Was wir hinterlassen ist Almosen!" (Buchari) Bezüglich der Erbenden wurde sie auf jene eingeschränkt, die den Vererbenden nicht getötet haben. So sagte der Gesandte (s.): "Der Tötende erbt nichts!" (Tirmithi)

c) Die nähere Bestimmung unbestimmter Aussagen: (Taqyid-ul-Mutlaq) 

So steht im Qur'an, in Sura Al-Ma'ida 5, Aya 38:

"Und dem Dieb und der Diebin schneidet ihnen die Hände ab, als Vergeltung für ihre Tat und als abschreckende Strafe von Allah!"

Die Aya betrifft in diesem Wortlaut jeden beliebigen Diebstahl. Die Sunna hat die Bedeutung näher bestimmt, indem sie unter anderem den Mindestwert des gestohlenen Gutes für den Vollzug der Strafe auf ein Viertel Golddinar (1 Dinar entspricht 4,25 Gramm reines Gold) festgelegt hat. So lautet der Hadith: "Das Abschneiden der Hand erfolgt bei einem Viertel Dinar und mehr!" (überliefert von Buchari, Muslim, Tirmithi, An-Nassai, Abu-Dawud, Ibn-Maja, Ahmad, Malik, Ad-Darami)  

d) Gesetze der Sunna, die an ihren Ursprung im Qur'an angeschlossen werden

Oftmals ergänzt die Sunna ein Gebot in Bereichen, die im Qur'an nicht erwähnt wurden. So ist das Verbot der Ehelichung von bestimmten Verwandten im Qur'an für Blutsverwandte ausgeführt worden, ohne auf die sogenannte "Milch- oder Stillverwandtschaft" genauer einzugehen. Das Verbot der Ehelichung von Milchverwandten blieb im Qur'an auf die stillende Frau (wenn es nicht die Mutter ist) und ihre Kinder beschränkt. Die Sunna ergänzte diesen Personenkreis und schloss Tanten, Onkel, Nichten und Neffen der Milchverwandtschaft mit ein. So sagte der Prophet:

"Wahrlich, Allah hat von der Milchverwandtschaft das (zum Ehelichen) verboten, was Er von der Blutsverwandtschaft verboten hat!" (Tirmithi)

Auch beim Verbot gewisser Nahrungsmittel hat die Sunna die Ausführungen des Qur'an ergänzt. Ibn Abbas berichtet, dass der Prophet den Verzehr des Fleisches von Raubtieren mit Reißzähnen und von Greifvögeln verboten hat. (Muslim)

Auch hat der Prophet den Verzehr von Eselfleisch verboten. Alles Dinge, die im Qur'an nicht verboten wurden. Darüber hinaus ist die Sunna mit Gesetzen gekommen, die in keinem Bezug zum Qur'an stehen und auch keine Ergänzung für qur'anische Ausführungen darstellen. Im Vergleich zur Erläuterung des Qur'an ist das jedoch in weit geringerem Maße der Fall. Beispiel dafür ist die Festlegung des Allgemeineigentums für gewisse Güter, die für den Bestand der Gemeinschaft notwendig sind. So hat der Prophet (s.) gesagt: "Die Muslime sind Teilhaber in drei Dingen: Im Wasser, im Weideland und im Feuer (Brennstoff)!" (Ibn Maja) 

Dieser Ausspruch ist auf keine Aya im Qur'an zurückzuführen, sondern stellt für sich eine unabhängige Gesetzgebung dar. Dies muss deswegen erwähnt werden, damit nicht der Glaube entsteht, die Sunna sei nur in Verbindung mit dem Qur'an von gesetzgeberischer oder verpflichtender Bedeutung. Die Sunna stellt für sich allein - unabhängig vom Qur'an - eine Quelle für Gesetzgebung dar. Aus all diesen Ausführungen heraus wird klar, was für einen wichtigen Stellenwert die Sunna im Islam inne hat. Die Sunna im Ganzen zu negieren oder ihre gesetzgeberische Kraft für uns in Frage zu stellen, ist Kufr, ein klarer Fall von Apostasie. Auch uns Muslimen in Europa muss dieser Stellenwert der Sunna bewusst sein, um allen Spaltungsversuchen zwischen Qur'an und Sunna vehement entgegentreten zu können. Immer wieder werden Stimmen laut, die klare Gesetze des Islam in Frage stellen, mit dem Argument, sie stünden nicht im Qur'an. Würden wir den Islam nur auf den Qur'an beschränken, bliebe von ihm und von uns als Muslime nicht mehr viel übrig.  

In Sura An-Nisa' 4, Aya 150-151 warnt Allah, der Erhabene, die Menschheit davor, einen Unterschied zwischen Ihm und Seinen Propheten zu machen, als Er sagte:

"Diejenigen, die an Allah und Seinen Gesandten nicht glauben und zwischen Allah und Seinen Gesandten eine Trennung herbeiführen wollen und sagen: Wir glauben an einen Teil und verwerfen einen anderen', und einen Weg zwischendurch einschlagen möchten, dies sind wahrlich die Ungläubigen. Und für die Ungläubigen haben Wir eine erniedrigende Strafe bereit!"

Nur durch Festhalten an der gesamten Offenbarung haben wir die Chance, die Muslime aus ihrer jetzigen Misere herauszuführen und nur dadurch haben wir die Garantie nicht selbst in die Irre zu gehen. Es ist höchste Zeit, uns mit der Sunna des Propheten und seiner Sira eingehend zu beschäftigen, um den Weg aus der uns umgebenden Finsternis zum Lichte Allahs hin zu finden. Ein Licht, das wir am jüngsten Tage bitter nötig haben werden. 

Imam Malik berichtet, dass der Prophet (s.) sprach:

"Ich habe euch zwei Dinge hinterlassen. Wenn ihr daran festhaltet, werdet ihr nie in die Irre gehen: Gottes Buch und meine Sunna!".

 
   
 
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