Lâ ilâhâ illâ Âllâh
  Alles wichtige über das Gebet (Salah)
 

Alles wichtige über das Gebet

 

Eine kurze Anleitung zum islamischen Gebet

„Gewiss, Ich bin Allah.

Es ist kein Gott außer Mir. Darum diene Mir und verrichte das Gebet zu Meinem

Gedenken.“ (20:14)

 

 

 (1) Al-Fatiha (Die Eröffnende)

Offenbart zu Makkah

 

Bismi-llahi-r-rahmani-r-rahim!

(1) Al-hamduli-llahi rabbi-l-'alamin (2), Ar-rahmani-rrahim

(3), Maliki yaumi-d-din. (4) Iy-yaka na'budu wa-iy-yaka nasta'in. (5) Ihdina-ssirata-

l-mustaqim (6), Sirata-llazina an 'amta'alaihim, ghairi-l-maghdubi 'alaihim, wa-la-ddalin.(7)

 

Die ungefähre Bedeutung

Im Namen Allahs, des Allerbarmers, des Barmherzigen.

(1) Alles Lob gebührt Allah, dem Herrn der Welten (2), dem Allerbarmer, dem Barmherzigen (3), dem Herrscher am Tage des Gerichts. (4) Dir (allein) dienen wir, und Dich (allein) bitten wir um Hilfe. (5) Führe uns den geraden Weg (6), den Weg derer, denen Du Gnade erwiesen hast, nicht (den Weg) derer, die (Deinen) Zorn erregt haben, und nicht (den Weg) der Irregehenden. (7)

 

(103) Al-'Asr (Nachmittag)

Offenbart zu Makkah

 

Bismi-llahi-r-rahmani-r-rahim!

Wal-Asr (1), inna-l-'insana lafi khusr (2), illa-l-lazina amanu wa-'amilu-s-salihati, wa-tawasau bil-haqqi wa-tawasau bis-sabr. (3)

 

Die ungefähre Bedeutung

Im Namen Allahs, des Allerbarmers, des Barmherzigen!

Beim Nachmittag! (1) Die Menschen sind wahrlich im Verlust (2); außer denjenigen, die glauben und gute Werke tun und sich gegenseitig die Wahrheit ans Herz legen und sich gegenseitig zur Geduld anhalten. (3)

 

(109) Al-Kafirun (Die Ungläubigen)

Offenbart zu Makkah

 

Bismi-llahi-r-rahmani-r-rahim!

Qull ya aiyuha-l-kafirun. (1) La a'budu ma ta'budun (2); wala antum 'abiduna ma a'bud (3); wala ana 'abidum-ma 'abattum (4), wala antum 'abiduna ma a'bud. (5) Lakum dinukum waliya din. (6)

 

Die ungefähre Bedeutung

Im Namen Allahs, des Allerbarmers, des

Barmherzigen.

Sprich: "O ihr Ungläubigen! (1) Ich diene nicht dem, dem ihr dient (2), und ihr dient nicht Dem, Dem ich diene. (3) Und ich werde nicht Diener dessen sein, dem ihr dient (4), und ihr dient nicht Dem, Dem ich diene. (5) Ihr habt eure Religion, und ich

habe meine Religion." (6)

 

(112) Al-Ikhlas (Die aufrichtige Ergebenheit)

Offenbart zu Makkah

 

Bismi-llahi-r-rahmani-r-rahim!

Qull hu-wallahu ahad (1), Allahu-s-Samad. (2) Lamm yalid wa-lamm yulad (3), wa-lamm yakullahu kuff-wan ahad. (4)

 

Die ungefähre Bedeutung

Im Namen Allahs, des Allerbarmers, des

Barmherzigen.

Sprich: "Er ist Allah, ein Einziger (1), Allah, der Absolute (ewig Unabhängige, von Dem alles abhängt). (2) Er zeugt nicht und ist nicht gezeugt worden (3), und Ihm ebenbürtig ist keiner." (4)

 

 

 

1. Einleitung: Wichtigkeit und Stellenwert

des Gebetes (Salah) im Islam

 

Das arabische Wort "Salah", auf Deutsch "Gebet", bedeutet so etwas wie Verbindung. Im Konkreten ist hier die Verbindung gemeint, die der Gläubige mit Allah herstellt. Im Qur'an liest man folgenden Vers:

"Gewiss ist das Gebet für die Gläubigen eine zeitgebundene Pflicht." (4:103)

 

Das Gebet (Salah) ist der zweitwichtigste Pfeiler im Islam. In einem Hadith heißt es:

"Der Islam stützt sich auf fünf Säulen:

1. auf die Bezeugung, dass es keinen Gott

außer Allah gibt und dass der Prophet Mu-

hammad Sein Gesandter ist

2. auf die Verrichtung des Gebetes (Salah)

3. auf die Abgabe er Armensteuer (Zakah)

4. auf die Wallfahrt zum Haus Gottes in Makkah (Hajj)

5. auf das Fasten während des Monats Ramadan."

(Überliefert bei Al-Bukhary und Muslim)

 

Vom Propheten (Frieden und Segen seien auf ihm) wurde zudem überliefert, dass er einst zu einem seiner Gefährten sagte:

"Die Verpflichtung, die uns (Muslime) von ihnen (den Ungläubigen) unterscheidet, ist das Gebet. Wer es nicht verrichtet, ist schon ungläubig." (Überliefert bei Ahmad)

Das Gebet (Salah) muss nach dem Vorbild des Propheten (Frieden und Segen seien auf ihm) erfolgen, denn er hat selber dazu gesagt: "Betet so, wie ihr mich beten seht." (Überliefert bei Al-Bukhary)

 

 

2. Voraussetzungen für das Gebet

 

2.1 Die Reinheit (Tahara)

Die vollständige Reinheit des Körpers, der Kleidung und des Gebetsortes ist eine unabdingbare Voraussetzung für die Gültigkeit des Gebetes. Die Reinheit des Körpers wird erst nach einer rituellen Waschung erlangt. Man unterscheidet drei Arten von ritueller Waschung:

1. Die Teilwaschung (Wudu)

2. Die Ganzwaschung (Ghusl)

3. Der Tayammum (wird vorgenommen, wenn die Waschung nicht vollzogen werden

                                 kann)

 

 

2.1.1 Anleitung zur Teilwaschung (Wudu)

 

Man muss zur Verrichtung des Gebetes die Teilwaschung (Wudu) durchführen, um in den für das Gebet benötigen Zustand der Tahara "Reinheit bzw. Sauberkeit" -einzutreten. Doch bevor man sich wäscht, muss man zunächst die innere Absicht (Niyya) zu dieser Handlung fassen. Wie die Teilwaschung durchgeführt wird, wird anhand der folgenden Anleitung gezeigt.

 

1. Vor sauberem Wasser musst du zuerst Bismi-llah sagen. Wasche dir die Hände    bis zum Handgelenk dreimal.

2. Schöpfe mit der rechten Hand ein bisschen Wasser und nimm es in den Mund. Spüle damit das Mundinnere und spucke es wieder aus. Vollziehe das ganze dreimal.

3. Nimm etwas Wasser in die rechte Hand, führe es vor die Nase und ziehe es ganz

leicht in die Nasenlöcher hinein, dann schnäuze dich mit der linken Hand aus. Dies

machst du dreimal.

4. Wasche dir das ganze Gesicht (von der Stirn bis zum Kinn und von einem Ohr zum anderen) mit beiden Händen dreimal.

5. Wasche zuerst den rechten Arm bis zum Ellenbogen dreimal, dann den linken ebenso.

6. Streiche mit nassen Händen über den vorderen Haaransatz hin zum Nacken und von da aus noch einmal zurück.

7. Streiche mit den nassen Fingern über beide Ohren, wobei die Innen- und Außenteile der Ohrmuschel vom Wasser benässt werden.

8. Wasche dir den rechten Fuß bis zu den Knöcheln dreimal, dann den linken ebenso.

 

 

2.1.2 Anleitung zur Ganzkörperwaschung

(Ghusl)

In bestimmten Fällen muss man die Ganzkörperwaschung vornehmen, um die volle

rituelle Reinheit wiederherzustellen. Wie dies vor sich geht, wird in der folgenden Anleitung erläutert:

 

Auch für die Ganzkörperwaschung fasst man zunächst den inneren Entschluss (Niyya) zur Reinigung des Körpers und spricht zum Beginn Bismi-llah aus. Man wäscht zuerst die Hände dreimal, dann das Geschlechtsorgan.

Anschließend vollzieht man die übliche Teilwaschung (Wudu). Danach werden das Haar und die Kopfhaut mit Wasser benässt und gerieben. Anschließend wäscht man, mit Ausnahme der Geschlechtsorgane, den ganzen Körper. Damit ist die Waschung vollzogen.

 

 

2.1.3 Anleitung zum Tayammum

 

Der Tayammum ist eine Art Ersatzhandlung für die Teil- bzw. Ganzkörperwaschung für den Fall, dass bestimmte Verhinderungsgründe vorliegen, die das Vornehmen einer Wasserreinigung unmöglich bzw. nicht empfehlenswert machen. Das Fehlen von Wasser oder dessen Mangel, Krankheit oder die Angst, durch Verwendung von Wasser seinen Gesundheitszustand zu gefährden – all dies sind Gründe, die es dem Gläubigen erlauben, sich statt mit Wasser, auch mit Sand oder Stein zu reinigen. Zur Ausführung des Tayammums musst du zuerst die Absicht (Niyya) fassen. Sage Bismi-llah und lege dann deine Handflächen mit zusammengehaltenen Fingern auf einen Stein oder einen Haufen Sand. Streiche mit beiden Händen über das ganze

Gesicht, als ob du es waschen würdest. Anschließend streiche über die rechte Hand

bis zum Gelenk und dann auch über die linke.

 

 

2.1.4 Die Wiedererlangung der rituellen

Reinheit

 

Die rituelle Reinheit wird nach dem Eintreten von bestimmten Zuständen oder Verunreinigungen aufgehoben. Von diesen Verunreinigungen gibt es zweierlei: die kleinere und die größere (Hadat asghar und Hadat akbar). Beim Hadat asghar, der wegen Wasserlassen, Stuhlgang, Entweichen von Darmblähungen oder Ähnlichem verursacht wird, muss man, um wieder die rituelle Reinheit zu erlangen, die Teilwaschung (Wudu) vornehmen. Beim Hadat akbar, der im Fall von Regelblutungen der Frau oder Austritt von Samenflüssigkeit eintritt, wird zur Wiederherstellung der vollen Reinheit die Ganzkörperwaschung (Ghusl)

notwendig. Im Konkreten muss man die Teilwaschung nach folgenden Umständen und Vorkommnissen durchführen:

 

1. Verrichtung der Notdurft

2. Entweichen von Darmblähungen

3. Tiefschlaf

4. Ohnmacht

5. Direkte Berührung des Geschlechtsteils

 

 

Die Ganzkörperwaschung (Ghusl) wird erforderlich nach:

 

1. Austritt von Samenflüssigkeit im Schlaf

oder bei vollem Bewusstsein

2. Monatsblutungen der Frau (Periode)

3. Ende der Geburtsblutungen

4. Tod

 

Was den Tayammum betrifft, so verliert diese Art der Reinigung - gleich dem Wudu – ihre Gültigkeit, sobald eine der oben benannten Verunreinigungen eintritt. Der Tayammum muss dann erneut durchgeführt werden.

 

 

 

 

2.2 Das Bedecken der Blöße (Satrual-'

Aura)

 

Die zweite Grundbedingung für die Gültigkeit des Gebetes ist das Bedecken der Blöße (Satru-al-'Aura). Dies bedeutet für den Mann, dass er beim Gebet seinen Körper zumindest vom Nabel bis zum Knie bedecken muss. Für die Frau ist beim Gebet das Bedecken des ganzen Körpers mit Ausnahme der Hände

und des Gesichts Pflicht.

 

 

2.3 Das Beachten der Gebetszeiten

 

Das Beachten der Gebetszeiten gehört, wie bereits oben erwähnt, mit zu den fundamentalen Bedingungen für die Gültigkeit des Gebetes. Die Gebetszeiten sind begrenzte Zeiträume, in denen die Pflichtgebete durchgeführt werden müssen. Sie haben also eine gewisse Dauer, die entweder kurz oder lang sein kann.

 

Das Fajr-Gebet (Morgengebet), das zwei Gebetseinheiten (Rak'a) umfasst, muss als erstes Tagesgebet zwischen dem Beginn der Morgendämmerung und dem Sonnenaufgang verrichtet werden.

 

Das Duhr-Gebet (Mittagsgebet) wird dagegen unmittelbar nach dem ersten Absinken der Sonne vom Zenit verrichtet und es enthält vier Gebetseinheiten.

 

Das 'Asr-Gebet (Nachmittagsgebet), das ebenfalls vier Gebetseinheiten beinhaltet, kann erst dann ausgeführt werden, wenn der Schatten eines Gegenstandes doppelt so groß ist wie der Gegenstand selbst.

 

Das Maghrib-Gebet (Abendgebet) muss im Umfang von drei Gebetseinheiten in der Zeit- spanne zwischen dem Sonnenuntergang und dem vollständigen Verschwinden der Abendröte vollzogen werden.

 

Das Nachtgebet bzw. Salat-ul-'Isha schließlich hat man in der Zeit nach dem endgültigen Verschwinden der Abendröte bis Mitternacht zu vollziehen und es umfasst vier Gebetseinheiten.

 

 

2.4 Das Beachten der richtigen Gebetsrichtung

(Qiblah)

 

Damit die Pflichtgebete gültig sind, muss man sich der Qiblah zuwenden, d.h. der

Himmelsrichtung, in der die Ka`ba in Makkah liegt. Die Qiblah-Richtung wird in der Moschee durch einen Mihrab, eine kleine, in die Innenmauer der Moschee eingelassene Nische, angezeigt.

 

 

2.5 Das Fassen der Absicht (Niyya =innerer Entschluss)

 

Die fünfte Grundbedingung für die Gültigkeit des Gebetes ist das Fassen einer bewussten inneren Entscheidung zum Durchführen des jeweils bevorstehenden Gebetes. Man muss sich also, bevor man das Gebet beginnt, darüber bewusst sein, welches Gebet man verrichten möchte. Zur Durchführung des Duhr-Gebetes beispielsweise gehört es, dass man sich im Stillen bewusst macht, dass es aus-

schließlich um dieses Gebet geht. Dabei gilt es zu bedenken, dass sich der Entschluss zum Vollzug des Gebetes allein an Allah richtet und nicht von irgendeinem weltlichen Beweggrund motiviert ist.

 

 

3. Der Gebetsruf (Adhan)

Der Gebetsruf, auf Arabisch Adhan, ist die Ankündigung bzw. Einladung zum Gebet und wird vor jedem Pflichtgebet mit lauter Stimme gerufen. Mit ihm wird bekannt gegeben, dass die Zeit des Gebetes gerade angebrochen ist. Von daher zählt er nicht als Bestandteil des Pflichtgebetes. Der Adhan umfasst folgenden Wortlaut:

 

Allahu akbar! (Viermal)

(Allah ist größer!)

 

Ashhadu an la ilaha illa-llah! (Zweimal)

(Ich bezeuge, dass es keinen Gott außer

Allah gibt!)

 

Ashhadu anna Muhammada-rrasulu-llah! (Zweimal)

(Ich bezeuge, dass Muhammad der Gesandte Allahs ist!)

 

Hayya 'ala-s-Salah! (Zweimal)

(Auf zum Gebet!)

 

Hayya 'ala-l-falah! (Zweimal)

(Auf zum Erfolg!)

 

Allahu akbar! (Zweimal)

(Allah ist größer!)

 

La ilaha illa-llah! (Einmal)

(Es gibt keinen Gott außer Allah!)

 

 

Es wird empfohlen, den Adhan mit Aufmerksamkeit zu verfolgen und ihn leise Satz für Satz nach dem Gebetsrufer (Mu'addin) zu wiederholen; außer bei "Hayya 'ala-s-Salah" und "Hayya 'ala-l-falah", an dieser Stelle muss Folgendes aufgesagt werden:

 

"La haula wa la quwwata illa billah"

(Es gibt keine Macht und keine Kraft außer

durch Allah)

 

 

4. Die Iqama des Pflichtgebetes

Die Iqama bedeutet im Arabischen das "Aufstellen" bzw. "Verrichten". Mit ihr macht man auf den unmittelbar bevorstehenden Beginn des Pflichtgebetes aufmerksam. Im Gegensatz zum Adhan, der nur die Zeit des Gebetes anzeigt, folgt auf den Iqama-Ruf direkt das eigentliche Gebet. Was bei der Iqama aufge-

sagt werden muss, unterscheidet sich – mit Ausnahme eines kleinen Einschubes – kaum vom Wortlaut des Gebetsrufes. Sie lautet nämlich folgendermaßen:

 

Allahu akbar, Allahu akbar!

Ashhadu an la ilaha illa-llah!

Ashhadu anna Muhammmada-r-rasulu-llah!

Hayya 'ala-s-Salah!

Hayya 'ala-l-falah!

Qad qamati-s-Salah, qad qamati-s-Salah.

Allahu akbar, Allahu akbar!

La ilaha illah-llah!

 

 

5. Gebetsbeschreibung

Sind nun die oben genannten Gebetsbedingungen alle erfüllt, so wende dich mit

entsprechender Absicht (Niyya) der Gebetsrichtung (Qiblah) zu und nimm die für das Gebet geeignete Haltung ein.

 

1. Hebe deine Hände bis in die Höhe der Oh-

ren und sage:

Allahu akbar

 

2. Lege deine Hände dann oberhalb des Bauchnabels unter die Brust. Zeige- und Mit- telfinger werden entlang des Unterarmes gestreckt, wobei Daumen, Ringfinger und der kleine Finger das Handgelenk der linken Hand umfassen.

 

3. Sprich leise das Eröffnungsgebet:

Subhanaka-llahumma wa bi-hamdika,

(Gepriesen bist Du, o Allah und gelobt!)

wa tabaraka-s-muka, wa ta'ala Djadduka,

(Gesegnet ist Dein Name, und erhaben Deine Majestät,)

wa la ilaha ghairuk.

(und es gibt keinen Gott außer Dir!)

 

Anschließend rezitiere:

A'udu billahi mina Shaitani-r-radjim.

(Ich suche Zuflucht bei Allah vor dem ver- fluchten Satan.)

 

Die Isti'ada wird nur einmal am Anfang der ersten Gebets-

einheit aufgesagt, sonst reicht es bei den übrigen Gebets-

einheiten vollkommen aus, die Basmala zu sagen.

Dann sprich die Basmala, d. h.:

Bismi-llahi-r-rahmani-r-rahim.

(Im Namen Allahs, des Allerbarmers, des Barmherzigen.)

 

4. Danach lies die Sura al-Fatiha (die Eröffnende) mit dem abschließenden Wort

Amin

 

Beim Fajr- und den jeweils zwei ersten Gebetseinheiten von Maghrib und 'Isha ist der Qur'an mit lauter Stimme zu rezitieren.

 

Im Anschluss daran rezitiere eine weitere Sura oder einige Qur'an-Verse. Nach deren Beendigung, hebe deine Hände bis in die Höhe der Ohren und sage:

 

Allahu akbar

 

 

Die Ruku'-Stellung

 

5. Beuge deinen Oberkörper tief nach vorne, lege deine Hände auf die Kniescheiben und sage, wenn du dich vollständig gebeugt hast:

 

Subhana rabbiya-l'Azim, dreimal.

(Gepriesen sei mein allmächtiger Herr)

 

6. Richte Dich wieder auf und sprich:

Sami'a-llahu li-man hamida.

(Allah erhört denjenigen, der ihn lobpreist.)

 

wobei du beide Hände wieder bis in die Höhe

der Ohren hebst und langsam nach unten

führst; schließe dann daran an mit der Aus- sprache von:

 

Rabbana wa laka-l-hamd.

(unserem Herren gebührt die Lobpreisung.)

 

 

Die Sujud-Stellung

 

7. Sage, diesmal ohne die Hände zu heben:

 

Allahu akbar

 

und vollziehe die erste Niederwerfung (Sujud), indem du kniest und deine Hände, Stirn und Nase auf den Boden legst. Die Unterar- me sowie Füße müssen stehend aufsetzen, wobei der Oberkörper hoch vom Boden entfernt - und nicht an den Schenkeln anschmiegend - gehalten wird. Sage in dieser Position:

 

Subhana rabbiya-l-A'la, dreimal.

(Gepriesen sei mein allerhöchster Herr.)

 

8. Sage:

 

Allahu akbar

 

in der hockenden Stellung auf. Dein Gesäß muss auf dem liegenden linken Fuß ruhen, wobei dein rechter Fuß, auf den umgebogenen Zehen stehend, für eine

ausgeglichene Sitzhaltung sorgt. Lege deine Hände vorne auf die Oberschenkel und sage zweimal:

 

Rabbi-ghfir li

(mein Herr vergib mir)

9. Sage noch einmal Allahu akbar und werfe dich von neuem nieder. Wiederhole dreimal:

 

Subhana rabbiya-l-A'la

(Gepriesen sei mein allerhöchster Herr)

 

10. Zur Verrichtung der zweiten Gebetseinheit richte dich Allahu akbar sagend in die

hockende Sitzhaltung auf, dann stemme dich in die stehende Stellung, indem du dich mit beiden Fäusten aufstützt, aber beim Aufstehen mit keinem der Füße nach vorne trittst.

 

 

Zweite Gebetseinheit

 

Der vom eröffnenden Takbir (das Sagen von Allahu akbar) bis zur Beendigung der zweiten Niederwerfung nun verrichtete Gebetsabschnitt wird als Rak'a, d.h. Gebetseinheit, bezeichnet. Bei der zweiten Gebetseinheit gilt es den bereits oben beschriebenen Ablauf zu wiederholen.

 

 

Tashahhud

 

11. Ist die zweite Gebetseinheit nun vollzogen, so verbleibe in der hockenden Sitzhaltung. Deine Hände müssen auf den Oberschenkeln liegen bleiben, wobei du den rechten Zeigefinger ausstreckst.

Rezitiere folgendes Tahhiyat-Gebet (Begrüßungsge- bet):

 

At-tahhi-yatu li-llahi

(Alle Grüße, …)

 

was-salawatu wat-tai-yibat.

(… Gebete und gute Taten sind an Allah gerichtet.)

 

As-salamu 'alaika ai-yuha-n-nabyyu

(Friede sei mit dir, Prophet Allahs,)

 

wa rahmatu-llahi wa barakatuh.

(und die Barmherzigkeit und der Segen Allahs.)

 

As-salamu 'alaina wa 'ala 'ibadi-llahi-ssalihin.

(Friede sei mit uns und den frommen Dienern Allahs.)

 

Ashhadu an la ilaha illa-llah,

(Ich bezeuge, dass es keinen Gott außer Allah gibt.)

 

wa ashhadu anna Muhammadan 'abduhu wa rasuluh.

(Ich bezeuge, dass Muhammad Sein Diener und Gesandter ist.)

 

Bei den Gebeten, die aus mehr als zwei Gebetseinheiten (Raka'at) bestehen, stehe nach dem Tashahhud auf und verrichte die restlichen Raka'at, wobei du die Qur'an-

Rezitierung diesmal nur auf al-Fatiha beschränkst. Besteht das Gebet jedoch nur aus

zwei Gebetseinheiten, dann lies, indem du den rechten Zeigefinger ausstreckst.die

ibrahimischen Gebete:

 

Allahumma salli 'ala Muhammad

(Allah, schenke Muhammad Heil)

 

wa 'ala ali Muhammad

(und der Familie Muhammads,)

 

kama salaita 'ala Ibrahim

(wie Du Ibrahim)

 

wa 'ala ali Ibrahim.

(und der Familie Ibrahims Heil geschenkt hast,)

 

Wa barik 'ala Muhammad

(und segne Muhammad)

 

wa 'ala ali Muhammad,

(und die Familie Muhammads,)

 

kama barakta 'ala Ibrahim

(wie Du Ibrahim)

 

wa 'ala ali Ibrahim

(und die Familie Ibrahims gesegnet hast,)

 

fil-'alamin.

(in allen Welten.)

 

Innaka hamidu-m-majid.

(Du bist gewiss lobenswert, rühmenswert.)

 

 

Taslim

 

12. Hast du nun die ibrahimischen Gebete rezitiert, so wende deinen Kopf, den Schlussgruß As-salamu 'alaikum wa rahmatu-llah sprechend, einmal nach rechts, dann noch einmal, den selben Gruß wiederholend, nach links. Damit gilt das Gebet als beendet.

 

 

6. Das Gebet im Zweifelsfall oder im

Falle des Vergessens

 

Wenn du über die Anzahl der bereits verrichteten Gebetseinheiten im Zweifel bist, dann musst du immer von der am niedrigsten vermuteten Anzahl ausgehen. Um das Gebet zu vervollständigen, musst du zuerst die noch fehlenden Raka'at (Gebetseinheiten) nachholen und nach dem letzten Tashahhud zwei Niederwerfungen vollziehen. Diese werden als „Vergesslichkeitsniederwer-

fungen“ bezeichnet und sollen sozusagen die Vollständigkeit des Gebetes wiederherstellen. Danach wende Dich mit dem Friedensgruß

As-salamu 'alaikum wa rahmatu-llah nach rechts und dann nach links. Ist dir aber während des Gebetes aufgefallen, dass du unwillkürlich eine Gebetseinheit zuviel gebetet hast, dann musst du ebenfalls entweder im Anschluss an dem Tashahhud oder unmittelbar nach Aussprache der Schlussgrüße (Taslim) zwei Vergesslichkeitsniederwerfungen ausführen.

 

 

7. Verbotenes bzw. Verwerfliches bei

der Gebetsverrichtung

 

Bei der Gebetsverrichtung muss man sich an bestimmte Verhaltensregeln halten. So darf man während des Gebetes nicht sprechen, nicht die Augen schließen, den Blick

nicht umherschweifen lassen oder sonstige nicht zum Gebet gehörenden Bewegungen machen. Den Blick darf man nur auf die Stelle richten, auf die man sich niederwirft. Man muss sich ausschließlich auf das Gebet konzentrieren.

 

 

8. Das Gebet des Kranken

 

Ist man krank oder körperlich derart beeinträchtigt, dass man sich nur mit Mühe bewegen kann, so darf man sein Gebet entweder in sitzender oder gar in liegender Haltung verrichten. Ist man also in der Lage sitzend zu beten, dann werden die Ruku'- sowie Sujud- Stellungen jeweils nur angedeutet: für Ruku' senkt man den Oberkörper leicht nach unten, für Sujud geht man etwas tiefer. Bei schwerer Krankheit dürfen auch zwei Gebete unmittelbar nacheinander verrichtet werden,

ferner kann die Teilwaschung durch den Tayammum ersetzt werden.

 

 

Gebet des Reisenden

Auf Reisen sollte man das Gebet von vier Raka'at auf zwei verkürzen, so kann man

das Duhr-, 'Asr-, und 'Isha-Gebet, genauso wie das Fajr-Gebet verrichten. Es ist auch zulässig, dass man paarweise Zuhr und 'Asr sowie Maghrib und 'Isha zusammen durch- führt. Dies kann für ersteres auch in der für Duhr bestimmten Zeit geschehen oder später in der Zeit von 'Asr; für letzteres können die Gebete entweder in der Zeit von Maghrib o- der 'Isha verrichtet werden.

 

 
   
 
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